TC Sepia
Mischgas Tool
Datenschutzerklärung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im TC Sepia Mischgas Tool. Stand: 27. September 2026.
1. Verantwortlicher und Kontakt
Tauchclub Sepia e.V. RecklinghausenVertreten durch: Ulrich Hüls, Olaf Brandt, Kerstin Holländer
Am Freibad 20, 45665 Recklinghausen
Postadresse: Postfach 10 18 14, 45618 Recklinghausen
Telefon: 02366 9394640
E-Mail: info@tc-sepia-re.de
Der Vorstand bearbeitet Datenschutzanfragen, die Ausübung Ihrer Rechte und Hinweise auf mögliche Datenschutzvorfälle. Sie erreichen ihn unter info@tc-sepia-re.de. Weitere Anbieterangaben finden Sie im Impressum.
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt.
2. Daten, Herkunft und Zwecke
Das MGA-Tool dient der Verwaltung von Mitgliedsstammdaten und Zugangsberechtigungen sowie der vereinsinternen Erfassung, Prüfung und Abrechnung von Gasfüllungen. Zusätzlich werden Druckluftmengen und Booster-Nutzungszeiten erfasst. Mitgliederdaten werden aus der bestehenden Vereinsverwaltung übernommen, von berechtigten Personen gepflegt oder von Ihnen im Rahmen der Nutzung ergänzt. Füllmeldungen werden von Mitgliedern oder berechtigten Verwaltungsrollen erfasst.
- Mitgliedschaft und Zugang: Name, gegebenenfalls Geburtsdatum, bis zu zwei optionale Telefonnummern, Mitgliedsnummer, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Eintritt und Austritt, Mitgliedschaftsstatus, MGA- und Booster-Freigaben, Rollen, interne Vermerke und Änderungshistorien.
- Anmeldung: Passwort in gehashter Form, Anmelde- und Resetinformationen, Zeitpunkt der letzten Anmeldung sowie Sitzungs- und Sicherheitsdaten.
- Nutzung und Abrechnung: Fülltag, Gasarten und Mengen, Druckluftmengen, Booster-Minuten, Prüf- und Stornierungsvermerke, Preise, Rechnungen, Versand- und Zahlungsstatus.
- Lastschrift: Lastschriftfreigabe, Kontoinhaber, Bankname, IBAN, gegebenenfalls BIC, Mandatsreferenz und Mandatsdatum sowie Angaben zu Einzügen.
- Technischer Betrieb: IP-Adresse, Browserinformationen, Zeitpunkte, aufgerufene Ressourcen und technische Ereignisse, soweit sie in den jeweiligen Protokollen erfasst werden.
Die notwendige Durchführung des Mitgliedschafts- und Nutzungsverhältnisses wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gestützt. Gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten werden auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gestützt. Der sichere Betrieb und die Nachvollziehbarkeit von Fehlern und Änderungen dienen unseren berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Ohne die für Zugang, Füllmeldung und Abrechnung erforderlichen Angaben können wir die betreffenden Funktionen nicht bereitstellen. Eine freiwillige Daueranmeldung ist für die Nutzung nicht erforderlich. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung ist im MGA-Ablauf nicht vorgesehen.
Geburtsdatum, optionale Telefonnummern und interne Mitgliedsnotizen sind nach Vereinsangabe für die Mitgliederverwaltung vorgesehen. Die Anwendung enthält bereits eine Mitgliederverwaltung; ein weitergehender Ausbau zur Vereinsverwaltung ist eine mögliche spätere Erweiterung. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Funktionsumfang.
3. Hosting und Sicherheit
Die Anwendung wird auf einem IONOS-Server betrieben. Anbieter ist IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur. Beim Abruf der Website fallen technische Verbindungsdaten an. Der Webserver verarbeitet insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt, angefragte Ressource, Antwortstatus und – soweit übermittelt und protokolliert – Browserinformationen und die verweisende Seite. Dies dient der Bereitstellung, Fehleranalyse und Abwehr von Missbrauch (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Informationen des Anbieters: Datenschutzhinweise von IONOS.
Der produktive Webzugriff erfolgt über HTTPS/TLS. Rollen und Berechtigungen begrenzen den Zugriff auf Mitgliederdaten. Bankdaten werden in der Anwendung verschlüsselt gespeichert. Sicherheits- und Änderungsprotokolle unterstützen die Kontrolle berechtigter Zugriffe und die Aufklärung von Fehlern. Sicherheitsereignisse können Benutzerzuordnung, IP-Adresse, Browserinformationen, Zeitpunkt und Ergebnis enthalten.
Bei der Prüfung am 21. September 2026 waren für Sicherheitsereignisse und die Protokolle der geplanten Hintergrundaufgaben 90 Tage Aufbewahrung eingestellt; ein erfolgreicher täglicher Bereinigungslauf wurde bestätigt. Für neue Anwendungsprotokolle wurde anschließend eine Begrenzung auf 30 Tagesdateien dokumentiert. Diese Dateianzahl garantiert keine Löschung nach 30 Kalendertagen. Die vorbereitete altersabhängige Bereinigung und der Umgang mit der bisherigen einzelnen Logdatei sind produktiv noch zu bestätigen.
Das neue Löschkonzept sieht für Sicherheitsereignisse, die Laufhistorie der Hintergrundaufgaben und MGA-Anwendungsprotokolle jeweils 180 Tage vor. Die Umstellung und tatsächliche Alterslöschung sind noch nicht als produktiv umgesetzt bestätigt. Diese Regel gilt nicht pauschal für Webserver-Protokolle oder fachliche Änderungsnachweise.
Für die Webserver-Protokolle wurde zuletzt eine größenabhängige Rotation ab zehn MiB mit bis zu zehn komprimierten Archivständen nachgewiesen. Vorgesehen sind eine tägliche Rotation und höchstens 14 komprimierte Dateien; die gespeicherte Einstellung ist noch zu kontrollieren. Auch daraus ergibt sich keine garantierte Frist von 14 Tagen. Für das Fail2Ban-Protokoll ist eine wöchentliche Rotation mit sieben Archivständen dokumentiert. Die zeitliche Begrenzung und der Umgang mit weiteren Serverprotokollen bleiben zu prüfen.
Backups dienen der Wiederherstellung bei Datenverlust. Sie umfassen insbesondere Datenbank und private Belege. Nach Betreiberangabe liegen die Sicherungen auf seinem selbst betreuten privaten NAS im häuslichen Netzwerk in Deutschland; nur er hat persönlichen Zugriff auf die Backups. Die dokumentierte Sicherungsstrecke verwendet einen verschlüsselten Transport, geschützte Backup-Archive und ein verschlüsseltes Speichervolume. Ein beschränktes technisches Konto ermöglicht die automatische Sicherung.
Für tägliche inkrementelle Sicherungen und wöchentliche Vollsicherungen ist ein Zeitplan mit höchstens acht vollständigen Backupständen eingerichtet. Zusätzliche NAS-Snapshots bewahren weitere Versionen auf, darunter bis zu zwölf monatliche Stände. Snapshots können Daten länger enthalten als der reguläre Backupbestand; eine einheitliche maximale Löschfrist kann derzeit nicht angegeben werden.
Der MGA-Server läuft im IONOS-Kundenkonto des Vereins in einem Rechenzentrum in Deutschland. Für dieses Konto besteht eine AV-Vereinbarung seit dem 20. Januar 2023. Die IONOS-Auftragsverarbeitungsvereinbarung umfasst laut aktuellem Leistungsanhang auch Serverprodukte und die darauf gespeicherten Daten.
4. Benutzerkonten und Cookies
Es gibt keine öffentliche Selbstregistrierung. Berechtigte Vereinsverantwortliche richten Mitgliedszugänge ein. Die Anmeldung erfolgt mit Mitgliedsnummer oder E-Mail-Adresse und Passwort. Passwort-Reset und Zugangsinformationen werden an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Die Anwendung verwendet eigene Cookies für die Sitzung und den Schutz von Formulareingaben. Sie ermöglichen die Anmeldung und schützen vor ungewollten Anfragen. Die Sitzung läuft nach 120 Minuten ohne Aktivität ab; weitere Nutzung kann die Laufzeit verlängern.
Die serverseitigen Sitzungsdaten werden in Dateien gespeichert. Bei der Liveprüfung wurde die Bereinigung abgelaufener Dateien zufallsabhängig bei Anfragen angestoßen; es waren noch Dateien vorhanden, deren letzte Änderung länger als zwei Stunden zurücklag. Eine zusätzliche Prüfung alle 15 Minuten ist im Code vorbereitet und entfernt Dateien, deren letzte Änderung länger als die konfigurierte Sitzungsdauer zurückliegt. Die produktive Ausführung dieses Ablaufs ist noch zu bestätigen. Der Ablauf einer Sitzung bedeutet keine sofortige Löschung der zugehörigen Datei.
Wenn Sie „Angemeldet bleiben“ selbst auswählen, wird ein zusätzliches Cookie zur Wiederanmeldung verwendet. Dessen konfigurierte Laufzeit beträgt 90 Tage. Über „Abmelden“ können Sie die gespeicherte Anmeldung in diesem Browser beenden. Verwenden Sie diese Funktion nur auf eigenen Geräten.
Diese Speicherungen dienen der Bereitstellung ausdrücklich gewünschter Funktionen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Die zugehörige Verarbeitung personenbezogener Daten dient dem Nutzungsverhältnis und der Absicherung der Anwendung (Art. 6 Abs. 1 lit. b beziehungsweise lit. f DSGVO). Sie können Cookies im Browser löschen oder blockieren; dann funktionieren Anmeldung und geschützte Formulare gegebenenfalls nicht.
Im geprüften Anwendungscode sind keine Werbe- oder Analysewerkzeuge, Social-Media-Plugins oder extern geladenen Google Fonts eingebunden.
Bei der öffentlichen Liveprüfung am 21. September 2026 wurden die Cookies tc-sepia-mischgas-tool-session und XSRF-TOKEN mit jeweils zwei Stunden Laufzeit festgestellt. Beide werden mit Secure und SameSite=Lax gesetzt; das Sitzungscookie zusätzlich mit HttpOnly. Auf Start- und Anmeldeseite sowie ergänzend in der angemeldeten Mitgliederübersicht wurden nur Ressourcen der eigenen Domain beobachtet.
Nach Betreiberangabe ist für die MGA-Domain weder IONOS WebAnalytics noch eine andere Besucherstatistik außerhalb der Anwendung aktiviert.
5. Füllmeldungen, Abrechnung und SEPA
Wir verarbeiten Ihre Meldungen zur Prüfung der Füllungen, zur Mengenauswertung und zur Erstellung der Mischgas-Abrechnungen. Rechnungsanschrift, abrechenbare Mengen und Preise werden in Belegen festgehalten. Druckluft und Booster-Nutzung werden im aktuellen Ablauf nicht berechnet. Mitglieder sehen ihre eigenen Meldungen und freigegebenen Abrechnungen; Gaswart, Kasse und Administration erhalten die für ihre jeweiligen Aufgaben vorgesehenen Zugriffe.
Für das Lastschriftverfahren werden die erforderlichen Konto- und Mandatsdaten zusammen mit Rechnungsbetrag und Verwendungszweck in eine SEPA-Datei übernommen. Berechtigte Personen importieren diese Datei in das Onlinebanking der Sparkasse. Die Abwicklung erfolgt durch die Sparkasse und die weiteren am Lastschriftverfahren beteiligten Kreditinstitute, die hierfür die erforderlichen Zahlungsdaten erhalten; im MGA-Tool ist kein Zahlungsanbieter für einen Online-Checkout eingebunden.
Grundlagen sind die Durchführung des Nutzungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), einschlägige gesetzliche Aufbewahrungspflichten (lit. c) und das berechtigte Interesse an nachvollziehbaren Korrekturen und Zahlungsständen (lit. f).
Die vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Belege, Füllmeldungen, gespeicherte Bank- und Mandatsfelder sowie SEPA-Exporte stehen in Abschnitt 9. Die automatische Bereinigung dieser Daten ist noch nicht produktiv freigegeben.
6. Kontakt und betriebliche E-Mails
Für MGA-Anfragen über Messenger wird ausschließlich Microsoft Teams genutzt; siehe Abschnitt 7.
Bei Anfragen per E-Mail oder Telefon verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten und den Inhalt des Anliegens zur Bearbeitung. Bei Bezug zum Mitgliedschafts- oder Nutzungsverhältnis ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Grundlage; sonst unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen nach lit. f. Daten werden nach Erledigung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht oder andere erforderliche weitere Speicherung besteht.
Die Anwendung versendet betriebliche E-Mails wie Zugangsinformationen, Passwort-Reset-Mails und Abrechnungen über Microsoft 365 des Vereins. Anbieter ist Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland. Verarbeitet werden insbesondere Empfängeradresse, Nachrichteninhalt beziehungsweise Beleg, Versandzeitpunkt und Versandstatus. Dies dient dem Zugang und der Abrechnung; es handelt sich nicht um einen Newsletter.
Für die eingerichtete Zustellprüfung über Microsoft Graph werden bei einem Abgleich Nachrichtenkennung, Empfängeradresse, Zeitpunkte und Zustellstatus verarbeitet. Grundlage für Zugang und Abrechnung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; die Fehlerklärung dient unserem berechtigten Interesse an einer zuverlässigen Zustellung nach lit. f.
Die Auftragsverarbeitung mit Microsoft ist vertraglich dokumentiert. Die vorgelegte Übersicht nennt für ruhende Exchange-Daten aktuell EU/EFTA als Speicherregion; weitere Verarbeitungsorte sind damit nicht ausgeschlossen. Hinweise zu Empfängern und Drittlandtransfers stehen in Abschnitt 9.
Die vorgesehenen Fristen für im MGA-Tool gespeicherte Rechnungsversandnachweise stehen in Abschnitt 9.
Der Verein hat festgelegt, MGA-bezogene Nachrichten und Arbeitskopien in E-Mail und Teams nach Abschluss des Vorgangs zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Erforderliche Nachweise sollen zuvor in der vorgesehenen Vereinsablage gesichert werden. Diese Löschregel wird derzeit noch nicht praktisch angewendet; Nachrichten und Dateien können deshalb länger in Exchange, Teams, OneDrive oder SharePoint vorhanden sein.
7. Microsoft Teams
Der Vorstand nutzt Microsoft Teams außerhalb der Website zur gemeinsamen Betreuung des MGA-Tools. Dabei werden Teilnehmer- und Verbindungsdaten, bei eingeschalteter Kamera oder Mikrofon Bild und Ton sowie Chat-, Datei- und Bildschirminhalte verarbeitet. Dazu gehören auch Namen, Füllmeldungen, Rechnungen und Bankdaten von Mitgliedern. Die Zusammenarbeit ist auf Vorstandsmitglieder beschränkt; Besprechungen werden weder aufgezeichnet noch automatisch transkribiert.
Anbieter ist Microsoft wie in Abschnitt 6 beschrieben. Geteilte Dateien liegen auch in OneDrive oder SharePoint. Die vorgelegte Übersicht nennt für ruhende Daten dieser Dienste aktuell EU/EFTA; weitere Verarbeitungsorte sind nicht ausgeschlossen. Als Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an der Betreuung des Tools nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO vorgesehen.
Weitere Informationen: Microsoft-Datenschutzerklärung und Microsoft-Datenschutzvereinbarung (DPA).
Für MGA-bezogene Chats und geteilte Arbeitskopien gilt die Löschregel in Abschnitt 6. Die Originale im MGA-Tool unterliegen eigenen Aufbewahrungsregeln.
8. Externe KI-Datenprüfung
Für Fehlersuche, Tests und die Vorbereitung von Datenimporten nutzt der technische Betreuer ChatGPT und Codex von OpenAI außerhalb der Website. An diese Dienste werden ausschließlich anonymisierte oder synthetische Daten übermittelt, keine personenbezogenen Mitgliederdaten. Auf der Website ist kein KI-Chatbot eingebunden.
9. Speicherung, Empfänger und Drittlandtransfers
Daten werden nur so lange benötigt, wie es der jeweilige Zweck, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder die erforderliche Wahrung von Rechtsansprüchen rechtfertigt. Das Sperren eines Kontos bedeutet nicht automatisch die Löschung von Rechnungen, Mandaten oder Protokollen. Gesetzlich aufzubewahrende Daten sind nach Zweckfortfall auf die erforderliche Aufbewahrung zu beschränken.
Löschregeln für Daten im MGA-Tool
Der Verein hat die folgenden Fristen als Löschregeln festgelegt. Die automatischen Löschläufe für Profile, Füllmeldungen, Belege und SEPA-Dateien sind im Produktivbetrieb noch gesperrt. Bereits fällige Daten können deshalb derzeit länger gespeichert sein. Für eine Prüfung oder Löschanfrage wenden Sie sich bitte an den Vorstand.
- Zugang bei Vereinsaustritt: Ab dem wirksamen Austrittsdatum werden MGA-Zugang und Boosterfreigabe entzogen; Sitzungen und Anmeldemittel werden unbrauchbar. Die bloße Beendigung der MGA-Nutzung löst keine Löschung der Mitgliedsstammdaten aus.
- Geburtsdatum, Telefonnummern und Bank-/Mandatsfelder im Profil: Löschung drei Monate nach wirksamem Austritt. Dazu gehören beide Telefonnummern, Lastschriftfreigabe, Kontoinhaber, Bankname, IBAN, BIC, Mandatsreferenz und Mandatsdatum.
- Übrige erforderliche MGA-Stammdaten: Löschung drei Jahre nach wirksamem Austritt, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Mitgliedsnummer, Rechnungsanschrift, Mitgliedschaftsdaten, Austrittsgrund und interne Notiz.
- Rechnungen und abgeschlossene Abrechnungen: Vereinsregel von acht Jahren ab Ende des Rechnungs- oder Belegjahres einschließlich PDF, Positionen, erforderlicher Empfänger- und Preisangaben sowie interner Zahlungsangaben. Eine spätere Zahlung oder Zustellprüfung beginnt die Frist nicht erneut.
- Kostenpflichtige, nicht stornierte Füllungen: Aufbewahrung für acht Jahre ab Ende des Füllungsjahres zur Nachrechnung und Kontrolle. Bei späterer Rechnung gilt mindestens deren Aufbewahrungsfrist. Gemischte Meldungen mit kostenlosen und kostenpflichtigen Positionen folgen dieser Regel. Die acht Jahre sind eine vereinsinterne Frist für diese Füllmeldungen und keine pauschale Aussage über eine gesetzliche Pflicht für jede Einzelmeldung.
- Ausschließlich kostenlose Druckluft- und Boostermeldungen: Löschung der personenbezogenen Einzelmeldungen drei Jahre nach Ende des Füllungsjahres. Für die Auswertung bleiben nur anonyme Monatsstatistiken erhalten.
- Stornierte Füllmeldungen: Löschung der Fülldetails, des Mitgliedsbezugs und der zugehörigen Änderungshistorie drei Jahre nach Ende des Stornojahres. Danach bleiben nur interne ID, Füllungsreferenz und Stornokennzeichen ohne Mitgliedsbezug erhalten, damit vergebene Nummern nicht erneut verwendet werden.
- Gespeicherte SEPA-Dateien: Entfernung aller Exportversionen eines Abrechnungsmonats, sobald die Kasse nach Prüfung des Kontoauszugs sämtliche Rechnungen dieses Monats als bezahlt markiert hat. Rechnungen bleiben nach ihrer eigenen Frist erhalten.
- Änderungs- und Versandnachweise: Alte und neue Werte in fachlichen Änderungsprotokollen folgen der Frist der jeweils betroffenen Daten. Empfänger, Versanddatum und notwendiger Zustellnachweis bleiben mit der Rechnung acht Jahre erhalten. Rein technische Nachrichtenkennungen und Fehlerdetails sollen 180 Tage nach geklärter Zustellung entfernt werden.
Die Drei-Monats- und Drei-Jahres-Fristen für Profile beginnen am tatsächlichen Austrittsdatum, auch wenn es erst später eingetragen wird. Die Bereinigung ist ab dem Tag nach Fristablauf vorgesehen. Für Jahresendfristen gilt entsprechend das Ende des jeweiligen Füllungs-, Rechnungs- oder Stornojahres.
Offene Füllungen oder ungeklärte Rechnungen und Zahlungen halten die Bereinigung des gesamten MGA-Profils bis zur Klärung zurück. Anschließend werden bereits fällige Daten beim nächsten Löschlauf bereinigt; die ursprüngliche Frist beginnt nicht erneut. Der Zugang bleibt bei wirksamem Austritt gesperrt. Offene Füllmeldungen bleiben bis zum Abschluss erhalten. Längere gesetzliche Pflichten oder konkret dokumentierte Streitfälle können die Aufbewahrung der dafür erforderlichen Daten verlängern.
Diese Regeln betreffen die Daten im MGA-Tool. Für Lastschriften werden bestehende Vereinsmandate genutzt; unterschriebene Mandatsdokumente liegen außerhalb des Tools und fallen nicht unter die Drei-Monats-Frist für Profilfelder. Temporäre MGA-Exporte und Arbeitskopien sollen nach Abschluss des Vorgangs entfernt werden. Andere Vereinsanwendungen zur Mitgliederverwaltung, Postfächer und das Onlinebanking haben eigene Aufbewahrungsregeln.
Für fehlgeschlagene Hintergrundaufträge sind 180 Tage ab Fehler vorgesehen. Passwort-Resetdaten sollen nach 60 Minuten ungültig sein und anschließend entfernt werden; die automatische Löschung ist noch nicht produktiv freigegeben. Sitzungs- und Protokollfristen sowie deren bisher bestätigter Betriebsstand sind in den Abschnitten 4 und 3 beschrieben.
Für reguläre Backups sind höchstens 90 Tage Restbestand nach Löschung im laufenden System vorgesehen; die Umsetzung ist noch nicht nachgewiesen. QNAP-Snapshots sind davon ausgenommen. Eine maximale Löschfrist über alle Kopien kann deshalb derzeit nicht angegeben werden. Ein vorbereitetes externes Löschjournal enthält interne Kennungen, Austrittsstatus, Frist- und Erfassungsdaten, Feldbezeichnungen und Prüfsummen, jedoch keine gelöschten Feldinhalte. Seine Aufbewahrungsdauer und der Abgleich nach einer Wiederherstellung sind noch festzulegen.
Empfänger und Drittlandtransfers
Empfänger personenbezogener Daten sind entsprechend ihrer Aufgaben berechtigte Vereinsverantwortliche, Hosting- und Kommunikationsdienstleister und bei Zahlungen die beteiligten Kreditinstitute. Soweit gesetzlich erforderlich, können zuständige Behörden Daten erhalten.
Bei Microsoft kann eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden. Der mit Microsoft vereinbarte Datenschutznachtrag enthält dafür unter anderem Standardvertragsklauseln. Die bestätigte EU/EFTA-Region für ruhende Daten schließt weitere Verarbeitungsorte nicht aus.
10. Ihre Rechte
Nach Maßgabe der DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können einer sofortigen Löschung entgegenstehen. Die Datenübertragbarkeit betrifft insbesondere bereitgestellte Daten, die automatisiert auf Grundlage eines Vertrags oder einer Einwilligung verarbeitet werden.
Soweit eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt davon unberührt. Die Kenntnisnahme dieser Erklärung ist keine Einwilligung.
Sie können sich außerdem bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes. Für den Verein kommt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) in Betracht.